Mit Inkrafttreten der neuen Mess- und Eichverordnung (MessEV) Anfang 2015 ist der Eichpflicht bei Baustoffwaagen weggefallen. DIN-Fachbericht 100 fordert jedoch für Dosiereinrichtungen vorgegebene Genauigkeiten, die in regelmäßigen Abständen zu überprüfen sind.
Es dürfen auch nur kalibrierfähige Wägeeinrichtungen und Dosiersysteme verwendet werden. Diese Systeme sind durch einen:
- nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Fachbetrieb für Wägetechnik oder
- nach ISO 9001 zertifizierten Fachbetrieb für Wägetechnik oder
- mit einer gültigen Befugnis nach § 54 der Mess- und Eichverordnung MessEV vom 11.12.2014 ausgestatteten Fachbetrieb für Wägetechnik
Eine gültige Befugnis nach § 72 der (alten) Eichordnung, die inhaltsgleich zum § 54 der neuen Mess- und Eichverordnung ist, wird als gleichwertig anerkannt
mindestens alle 2 Jahre und in Zweifelsfällen zu kalibrieren
Die geforderten Kalibrierprotokolle werden durch uns erstellt, und sind vom Transportbetonhersteller mindestens 5 Jahre vorzuhalten.
Auch werden entsprechende Prüfplaketten, mit Angabe von Monat und Jahr der durchgeführten Prüfung, an dem Dosiersystem angebracht.
Waagen-Service-Emmerich alles aus einer Hand.