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Transportbeton und Mörtel !            Kalibrierung der Wäge- und Dosiereinrichtung nach Wegfall der Eichpflicht neu geregelt

Mit Inkrafttreten der neuen Mess- und Eichverordnung (MessEV)  Anfang 2015 ist der Eichpflicht bei Baustoffwaagen weggefallen. DIN-Fachbericht 100 fordert jedoch für Dosiereinrichtungen vorgegebene Genauigkeiten, die in regelmäßigen Abständen zu überprüfen sind.

 

Es dürfen auch nur kalibrierfähige Wägeeinrichtungen und Dosiersysteme verwendet werden. Diese Systeme sind durch einen:

 

- nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Fachbetrieb für Wägetechnik oder

 

- nach ISO 9001 zertifizierten Fachbetrieb für Wägetechnik oder

 

- mit einer gültigen Befugnis nach § 54 der Mess- und Eichverordnung MessEV vom 11.12.2014 ausgestatteten Fachbetrieb für Wägetechnik

Eine gültige Befugnis nach § 72 der (alten) Eichordnung, die inhaltsgleich zum § 54 der neuen Mess- und Eichverordnung ist, wird als gleichwertig anerkannt

 

mindestens alle 2 Jahre und in Zweifelsfällen zu kalibrieren

 

Die geforderten Kalibrierprotokolle werden durch uns erstellt, und sind vom Transportbetonhersteller mindestens 5 Jahre vorzuhalten.

Auch werden entsprechende Prüfplaketten, mit Angabe von Monat und Jahr der durchgeführten Prüfung, an dem Dosiersystem angebracht.

 

Waagen-Service-Emmerich alles aus einer Hand.

 

 

 

 

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